Checkliste Heirat

Von der Ehevorbereitung bis nach der Trauung

Die zivile Eheschliessung beginnt mit dem Ehevorbereitungsverfahren. Welche Dokumente verlangt werden, hängt besonders bei internationalen Paaren vom Einzelfall ab.

Ein Paar bereitet gemeinsam Unterlagen und Termine für die zivile Heirat vor.
Redaktionell geprüft anhand offizieller Quellen

Direkte Antwort

Kurz erklärt

Wer in der Schweiz heiraten möchte, startet mit dem Ehevorbereitungsverfahren. Zuständig ist bei Wohnsitz in der Schweiz das Zivilstandsamt am Wohnsitz einer der beiden verlobten Personen. Das Amt prüft die Ehevoraussetzungen und nennt die individuelle Dokumentenliste. Erst nach positivem Abschluss wird der Trauungstermin definitiv organisiert.

  • Ehevorbereitung und Trauung sind zwei getrennte Schritte.
  • Bereits registrierte Personenstandsdaten müssen nicht automatisch neu beschafft werden.
  • Ausländische Dokumente erst nach der persönlichen Liste des Amts bestellen.
Mindestalter
Beide Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein
Startpunkt
Wohnsitzamt einer verlobten Person
Dokumente
Individuell nach Registerstand und Nationalität
Trauungsort
Nach Vorbereitung auch bei einem anderen Schweizer Amt möglich
Frist
Trauung innerhalb von drei Monaten nach positivem Entscheid
Trauzeugen
Zwei volljährige und urteilsfähige Personen
Aus offizieller Quelle importiert Stand 14.08.2026 Quelle: Bundesamt für Justiz

Was das Ehevorbereitungsverfahren prüft

Die Ehe wird in der Schweiz zivil auf einem Zivilstandsamt geschlossen. Vor der Trauung prüft das zuständige Amt insbesondere Identität, Zivilstand und die gesetzlichen Ehevoraussetzungen. Beide Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein, dürfen nicht bereits verheiratet sein oder in eingetragener Partnerschaft leben und dürfen nicht in einem gesetzlich ausgeschlossenen engen Verwandtschaftsverhältnis stehen. Frühere Ehen oder Partnerschaften müssen rechtswirksam aufgelöst sein.

Die verlobten Personen erklären persönlich beim Zivilstandsamt oder bei Wohnsitz im Ausland auf der Schweizer Vertretung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine private Feier oder kirchliche Zeremonie ersetzt diese zivile Eheschliessung nicht.

Der Weg zur zivilen Trauung

Zuständiges Amt kontaktieren

Starten Sie beim Amt des Wohnorts einer verlobten Person. Das Amt teilt mit, ob Ihre Daten bereits im Personenstandsregister vorhanden sind und welche Unterlagen im konkreten Fall fehlen.

Persönliche Dokumentenliste erhalten

Identitäts- und Wohnsitznachweise gehören häufig dazu. Bei ausländischen Personen können weitere Originaldokumente, Übersetzungen oder Beglaubigungen erforderlich sein. Kaufen Sie nichts, bevor das Amt die Liste bestätigt hat.

Unterlagen vollständig einreichen

Bereits im Personenstandsregister vorhandene Daten müssen nicht erneut mit Urkunden belegt werden. Fehlende Daten, ausländische Urkunden und Wohnsitznachweise werden nach Vorgabe des Amts eingereicht. Änderungen oder Widersprüche sollten vor der Terminplanung geklärt sein.

Ehevoraussetzungen persönlich erklären

Beide Personen geben die gesetzlich vorgesehene Erklärung persönlich beim Zivilstandsamt oder, bei Wohnsitz im Ausland, bei der zuständigen Schweizer Vertretung ab.

Trauungsort und Termin wählen

Nach positivem Abschluss des Vorbereitungsverfahrens kann die Trauung innerhalb von drei Monaten beim zuständigen oder bei einem anderen Schweizer Zivilstandsamt stattfinden. Zur öffentlichen Ziviltrauung bringen die Verlobten zwei volljährige und urteilsfähige Trauzeuginnen oder Trauzeugen mit. Termine, Zeremonieorte, Gästezahl und Zusatzleistungen sind lokal geregelt.

Nach der Heirat Daten aktualisieren

Eine Namensänderung kann neue Ausweise erfordern. Informieren Sie je nach Situation Arbeitgeber, Steuerverwaltung, Banken, Versicherungen und weitere Vertragspartner. Eine Eheurkunde bestellen Sie nur, wenn sie für einen konkreten Zweck verlangt wird.

Dokumente für Schweizer und ausländische Verlobte

Schweizer Personenstandsdaten, die bereits in Infostar abrufbar sind, müssen nicht mit neu bestellten Urkunden nachgewiesen werden. Identitätsausweis und Wohnsitznachweis werden dennoch benötigt. Haben die Verlobten bereits ein gemeinsames Kind, kann zusätzlich ein Nachweis des Kindesverhältnisses verlangt werden.

Sind ausländische Personen noch nicht vollständig im Register erfasst, kann das Amt Originaldokumente zu Geburt, Geschlecht, Namen, Abstammung, Zivilstand und Staatsangehörigkeit verlangen. Das Bundesamt für Justiz nennt für beizubringende Dokumente grundsätzlich Originale, die nicht älter als sechs Monate sein sollten. Ausländische Urkunden müssen häufig beglaubigt und bei anderer Sprache übersetzt werden. Verbindlich ist immer die Liste des zuständigen Amts.

Keine universelle Dokumentenliste

Nationalität, Wohnsitz, frühere Zivilstandsereignisse und Registerstand verändern die Anforderungen. Bestellen Sie weder Urkunden noch Übersetzungen, bevor das Amt Ihren konkreten Fall eingeordnet hat.

Kosten und Zeitplanung

Die Gebühren hängen vom Arbeitsaufwand und den benötigten Leistungen ab. Das Zivilstandsamt informiert anhand der eidgenössischen Gebührenverordnung über den konkreten Betrag. Hinzukommen können Kosten für ausländische Urkunden, Beglaubigungen, Übersetzungen, besondere Zeremonieräume oder zusätzliche Ausfertigungen.

Planen Sie bei internationalem Bezug mehr Zeit ein. Die Prüfung ausländischer Dokumente kann zusätzliche Abklärungen erfordern. Legen Sie deshalb nicht zuerst einen unverrückbaren Feiertermin fest und beginnen erst danach mit dem amtlichen Verfahren.

Name und Dokumente nach der Trauung

Eine Heirat ändert den Namen nicht automatisch. Ohne Erklärung behalten beide Personen ihren bisher geführten Namen. Soll der Ledigname einer Person zum gemeinsamen Familiennamen werden, wird dies im Verfahren erklärt. Weitere Varianten und die Wiederannahme eines Ledignamens erläutert die Seite zur Namensänderung.

Bei einer tatsächlichen Namensänderung müssen insbesondere Pass, Identitätskarte und Führerausweis erneuert werden. Ausserdem sind je nach Situation Einwohnerkontrolle, Arbeitgeber, Steuerverwaltung, Banken, Versicherungen und Vertragspartner zu informieren.

Heirat im Ausland oder Anerkennung im Ausland

Wer im Ausland heiraten möchte, fragt zuerst die dortige Trauungsbehörde nach den verbindlichen Unterlagen. Einige Staaten verlangen ein Schweizer Ehefähigkeitszeugnis. Nach der Auslandstrauung melden Schweizer Personen und bestimmte bereits registrierte ausländische Personen die Ehe über die Schweizer Vertretung oder die kantonale Aufsichtsbehörde.

Eine in der Schweiz geschlossene Ehe wird nicht in jedem Staat automatisch registriert. Für Deutschland, Österreich und Italien nennt der Bund besondere Meldeabkommen; in anderen Fällen erkundigt sich die ausländische Person bei ihrer Heimatvertretung nach Eheurkunde, Apostille und Übersetzung.

Typische Fehler vermeiden

  • Trauungstermin und Feier buchen, bevor das Amt den Fall geprüft hat
  • Ausländische Originale oder Übersetzungen ohne bestätigte Liste beschaffen
  • Wohnsitzamt für die Ehevorbereitung und gewünschten Trauungsort gleichsetzen
  • Von einer automatischen Namensänderung oder Auslandsregistrierung ausgehen
  • Sensible Unterlagen über unbestätigte private Bestell- oder Vermittlungsseiten senden

Klar beantwortet

Häufige Fragen

Welches Zivilstandsamt ist für die Ehevorbereitung zuständig?

Bei Wohnsitz in der Schweiz das Zivilstandsamt am Wohnsitz einer der beiden verlobten Personen. Wohnen beide im Ausland, ist das Amt der geplanten Trauung zuständig; das Gesuch kann über die Schweizer Vertretung vermittelt werden.

Kann die Trauung bei einem anderen Amt stattfinden?

Ja. Nach positiv abgeschlossenem Ehevorbereitungsverfahren kann die zivile Trauung beim vorbereitenden oder bei einem anderen Schweizer Zivilstandsamt stattfinden.

Welche Dokumente brauchen Schweizer Verlobte?

Bereits in Infostar vorhandene Personenstandsdaten müssen nicht erneut mit Urkunden nachgewiesen werden. Identitäts- und Wohnsitznachweis werden benötigt; das Amt nennt allfällige weitere Unterlagen.

Welche Dokumente brauchen ausländische Verlobte?

Sind die Daten nicht im Register abrufbar, können Originalnachweise zu Geburt, Namen, Abstammung, Zivilstand und Staatsangehörigkeit nötig sein. Das Amt stellt die individuelle Liste zusammen.

Wie aktuell müssen ausländische Dokumente sein?

Das Bundesamt für Justiz schreibt, dass beizubringende Dokumente grundsätzlich Originale und nicht älter als sechs Monate sein sollten. Das zuständige Amt bestätigt die Vorgaben des konkreten Falls.

Wird eine Schweizer Ehe automatisch im Ausland registriert?

Grundsätzlich nicht überall. Das Bundesamt nennt besondere Abkommen mit Deutschland, Österreich und Italien. Für andere Staaten klären Sie die Meldung bei der zuständigen ausländischen Vertretung.

Nachvollziehbar

Offizielle Quellen

Redaktionell geprüft am . Verbindlich bleiben die Auskunft und der Bestellweg der zuständigen Behörde.

Diese Übersicht beschreibt den allgemeinen Schweizer Ablauf. Das zuständige Zivilstandsamt entscheidet anhand Ihrer Personenstandsdaten und Unterlagen.