Dokumente verstehen
Eheurkunde oder Eheschein bestellen
Der amtliche Nachweis einer in der Schweiz beurkundeten Ehe wird beim Zivilstandsamt des Eheschliessungsorts bestellt. Vorher sollte klar sein, welchen Nachweis die empfangende Stelle genau verlangt.
Direkte Antwort
Kurz erklärt
Für eine Urkunde zu einer in der Schweiz geschlossenen Ehe wenden Sie sich an das Zivilstandsamt, das die Eheschliessung beurkundet hat. Umgangssprachlich wird oft Eheschein gesagt; auf dem aktuellen Bundesformular lautet die Bezeichnung Eheurkunde. Fragen Sie den Empfänger, ob genau diese Urkunde oder ein Familienausweis benötigt wird.
- Zuständig ist grundsätzlich das Amt des schweizerischen Eheschliessungsorts.
- Eheurkunde und Familienausweis erfüllen unterschiedliche Zwecke.
- Für ausländische Verfahren Form, Apostille und Übersetzung vorher bestätigen lassen.
- Amtliche Bezeichnung
- Eheurkunde; Eheschein ist eine verbreitete Bezeichnung
- Zuständigkeit
- Zivilstandsamt des Eheschliessungsorts
- Alternative
- Je nach Zweck kann ein Familienausweis verlangt sein
- Auslandsgebrauch
- Empfänger entscheidet über Apostille und Übersetzung
Was ist dieses Dokument?
Die Eheurkunde weist eine konkrete Eheschliessung nach. Sie enthält die für diesen Nachweis vorgesehenen Personenstandsdaten. Ein Familienausweis dokumentiert dagegen den Bestand einer Familie und kann bei späteren Familienereignissen erneuert oder ersetzt werden. Welche Urkunde richtig ist, richtet sich nicht nach der umgangssprachlichen Bezeichnung, sondern nach dem Zweck des Verfahrens.
Wofür wird es verwendet?
Eine Eheurkunde kann für ausländische Register, konsularische Verfahren, Namens- oder Bürgerrechtsfragen sowie andere Verfahren verlangt werden, in denen die Eheschliessung amtlich nachgewiesen werden muss. Schweizer Behörden können Zivilstandsdaten in gewissen Abläufen direkt erhalten; bestellen Sie daher nur, wenn die empfangende Stelle ein Dokument verlangt.
- Eintragung einer Schweizer Eheschliessung bei der ausländischen Heimatbehörde
- Familiennachzug, Bürgerrechts- oder Konsularverfahren nach konkreter Vorgabe
- Nachweis einer Eheschliessung für ein Gericht oder eine ausländische Verwaltung
- Ersatz einer verlorenen Urkunde oder Bestellung einer aktuellen Ausfertigung
Welches Zivilstandsamt ist zuständig?
Das Bundesamt für Justiz ordnet Urkunden über ein konkretes schweizerisches Zivilstandsereignis dem Amt zu, das dieses Ereignis beurkundet hat. Für die Eheurkunde ist deshalb der damalige Trauungsort entscheidend. Hat sich der zuständige Zivilstandskreis seit der Trauung geändert, zeigt das aktuelle Verzeichnis das heute verantwortliche Amt.
Über die Gemeindesuche gelangen Sie zum heutigen Zivilstandskreis. Alternativ können Sie alle Einträge im Verzeichnis der Schweizer Zivilstandsämter öffnen.
Lassen Sie sich die exakte Dokumentbezeichnung nennen. Eine Eheurkunde, ein Familienausweis, ein Personenstandsausweis und ein Ausweis über den registrierten Familienstand sind nicht austauschbar.
Schritt für Schritt zur richtigen Bestellung
Eheschliessungsort feststellen
Notieren Sie den Ort und das Datum der zivilen Eheschliessung. Eine kirchliche oder private Zeremonie bestimmt die zivilstandsamtliche Zuständigkeit nicht.
Benötigtes Dokument bestätigen
Fragen Sie die empfangende Stelle, ob sie eine Eheurkunde, einen Familienausweis oder einen anderen Registerauszug erwartet und wie aktuell dieser sein muss.
Amtlichen Bestellweg verwenden
Öffnen Sie das zuständige Amt über das Verzeichnis und bestellen Sie ausschliesslich über dessen bestätigten Kanal. Dieses Portal nimmt keine Dokumente oder Zahlungen entgegen.
Auslandsanforderungen ergänzen
Klären Sie vorab Apostille, Beglaubigung, Übersetzung, Papier oder elektronisches Original und die Anzahl benötigter Exemplare.
Angaben kontrollieren
Prüfen Sie Namen, Datum und Schreibweise unmittelbar nach Erhalt und wenden Sie sich bei Unstimmigkeiten an das ausstellende Amt.
Was Sie für die Anfrage bereithalten sollten
- Ort und Datum der zivilen Eheschliessung
- Aktuelle und damalige amtliche Namen beider Personen
- Verwendungszweck und Name der empfangenden Stelle
- Vorgabe zu Papier, elektronischer Form, Apostille und Übersetzung
- Identitäts- und Berechtigungsnachweise gemäss offiziellem Bestellformular
Gebühren und Bearbeitungszeit
Für Zivilstandsurkunden gelten die Gebühren der eidgenössischen Gebührenverordnung. Versand, zusätzliche Exemplare, Nachforschungen oder Beglaubigungen können hinzukommen. Das ausstellende Zivilstandsamt nennt den verbindlichen Betrag für Ihre Bestellung.
Die Bearbeitungszeit hängt von Registerstand, Bestellweg, Versand und zusätzlichen Abklärungen ab. Planen Sie bei einer Verwendung im Ausland genügend Reserve für Beglaubigung und Übersetzung ein.
Papier oder elektronische Urkunde?
Eine elektronisch signierte Eheurkunde ist rechtlich einer Papierurkunde gleichgestellt, sofern sie von einem technisch dafür eingerichteten Zivilstandsamt ausgestellt wurde. Fragen Sie den Empfänger, ob er die elektronische Signatur prüfen kann. Ein Ausdruck verliert die technischen Merkmale des elektronischen Originals.
Verwendung im Ausland
Eine in der Schweiz geschlossene Ehe wird ausländischen Behörden grundsätzlich nicht in jedem Fall automatisch gemeldet. Das Bundesamt für Justiz nennt besondere Abkommen mit Deutschland, Österreich und Italien. Wer die Ehe in einem anderen Staat registrieren muss, klärt die Anforderungen bei dessen Vertretung oder Behörde; nur diese kann Apostille, Übersetzung und Form verbindlich festlegen.
Häufige Fehler vermeiden
- Am heutigen Wohnort statt am Eheschliessungsort bestellen
- Eheurkunde und Familienausweis als dasselbe Dokument behandeln
- Von einer automatischen Meldung an jede ausländische Behörde ausgehen
- Übersetzung oder Apostille bestellen, bevor das Zielland die Form bestätigt hat
- Persönliche Daten über einen nicht amtlich bestätigten Bestellshop übermitteln
Klar beantwortet
Häufige Fragen
Sind Eheschein und Eheurkunde dasselbe?
Eheschein ist eine verbreitete umgangssprachliche Bezeichnung. Das aktuelle Formular des Bundesamts für Justiz trägt die Bezeichnung Eheurkunde. Entscheidend ist, welches Dokument die empfangende Stelle verlangt.
Wo bestelle ich eine Schweizer Eheurkunde?
Beim Zivilstandsamt, das die Eheschliessung beurkundet hat. Ausgangspunkt ist der Ort der zivilen Trauung.
Kann ich die Eheurkunde bei meiner Wohngemeinde bestellen?
Nur wenn deren Zivilstandsamt zufällig auch das Ereignis beurkundet hat. Grundsätzlich zählt der Eheschliessungsort, nicht der heutige Wohnort.
Brauche ich für das Ausland eine Apostille?
Das hängt vom Zielland und Verfahren ab. Lassen Sie sich von der empfangenden Behörde bestätigen, ob eine Apostille, andere Beglaubigung oder Übersetzung nötig ist.
Kann eine Eheurkunde elektronisch ausgestellt werden?
Ja, wenn das zuständige Amt technisch elektronische Zivilstandsurkunden ausstellen kann. Das elektronische Original ist rechtlich gleichwertig; ein Ausdruck ist nicht dasselbe.
Was ist der Unterschied zum Familienausweis?
Die Eheurkunde weist die konkrete Eheschliessung nach. Der Familienausweis bildet den Bestand einer Familie ab und kann bei späteren Familienereignissen erneuert werden.
Nachvollziehbar
Offizielle Quellen
Redaktionell geprüft am . Verbindlich bleiben die Auskunft und der Bestellweg der zuständigen Behörde.
- Bundesamt für Justiz: Bestellung von Zivilstandsdokumenten Zuständigkeit für die Eheurkunde
- Bundesamt für Justiz: Eheschliessung und Ehe für alle Eheschliessung, Meldung und Auslandsanerkennung
- Bundesamt für Justiz: Formulare Aktuelles Muster der Eheurkunde
- Bundesamt für Justiz: Elektronische Zivilstandsurkunden Papier- und elektronische Form