Orientierung im Todesfall
Was jetzt zuerst erledigt werden muss
Nach einem Todesfall übernehmen Spital, Heim, Arzt oder Bestattungsdienst oft einen Teil der Meldungen. Fragen Sie zuerst, was bereits veranlasst wurde, bevor Sie Dokumente mehrfach bestellen.
Direkte Antwort
Kurz erklärt
Nach einem Todesfall wird zuerst die ärztliche Feststellung und die Meldung an die lokalen Stellen geklärt. Spital, Heim, Gemeinde oder Bestattungsdienst übernehmen häufig bereits einen Teil. Fragen Sie deshalb zuerst, was veranlasst wurde. Eine Todesurkunde kommt vom Zivilstandsamt des Sterbeorts; ein Erbschein ist ein späteres, kantonal geregeltes Nachlassdokument.
- Zuerst Gemeinde oder Bestattungsdienst nach dem lokalen Ablauf fragen.
- Todesurkunde und Erbschein nicht miteinander verwechseln.
- Dokumente und Verträge mit einer Liste und nicht alles gleichzeitig ordnen.
- Erster Weg
- Sterbeort, Gemeinde und lokale Bestattungsstelle
- Todesurkunde
- Zivilstandsamt, das den Todesfall beurkundet hat
- Erbschein
- Kantonal unterschiedliche Nachlassbehörde
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Was oft bereits übernommen wird
Bei einem Todesfall in einem Spital oder Heim organisiert die Institution in der Regel die medizinische Feststellung und einen Teil der Meldungen. Bei einem Todesfall zu Hause wird zuerst eine Ärztin oder ein Arzt beigezogen; die Gemeinde oder der lokale Bestattungsdienst erklärt danach den kantonalen und kommunalen Ablauf. Zuständigkeiten, Fristen und Leistungen sind nicht in der ganzen Schweiz identisch.
Fragen Sie ausdrücklich, ob das Zivilstandsamt bereits informiert wurde, welche Unterlagen die Gemeinde benötigt und ob ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden soll. Diese eine Rückfrage verhindert häufig doppelte Telefonate und Dokumentbestellungen.
Eine ruhige Reihenfolge
Ärztliche Feststellung und Meldung klären
Je nach Sterbeort veranlassen Spital, Heim, Ärztin, Arzt oder Angehörige die notwendigen ersten Meldungen. Die Gemeinde oder der Bestattungsdienst erklärt den lokalen Ablauf.
Bestattung und Gemeinde kontaktieren
Bestattungswesen ist kantonal und kommunal organisiert. Zuständigkeit, Fristen und Leistungen unterscheiden sich. Beginnen Sie bei der Wohnsitz- oder Sterbegemeinde.
Todesurkunde bei Bedarf bestellen
Für eine Urkunde zu einem in der Schweiz eingetretenen Todesfall ist das Zivilstandsamt zuständig, das das Ereignis beurkundet hat. Klären Sie, welche Stelle eine aktuelle Ausfertigung verlangt.
Nachlassbehörde und Erbschein
Der Erbschein wird je nach Kanton von unterschiedlichen Behörden ausgestellt. Er ist nicht dasselbe wie die Todesurkunde und kann weitere Nachweise voraussetzen.
Verträge und Leistungen später ordnen
Arbeitgeber, Ausgleichskasse, Versicherungen, Banken, Vermieter und Abonnemente können betroffen sein. Lassen Sie sich Zeit und arbeiten Sie mit einer Liste, statt alles gleichzeitig zu erledigen.
Drei Dokumente, drei unterschiedliche Aufgaben
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Medizinische Feststellung des Todes; sie ist nicht die spätere Zivilstandsurkunde.
- Todesurkunde
- Amtlicher Nachweis des beurkundeten Todesfalls, ausgestellt durch das zuständige Zivilstandsamt.
- Erbschein
- Nachweis, wer erbberechtigt ist; kantonal geregeltes Verfahren bei einer Nachlassbehörde.
Eine ausführliche Abgrenzung und den sicheren Bestellweg finden Sie auf der Seite Todesurkunde bestellen. Fragen Sie Banken, Versicherungen und Behörden, welchen Nachweis sie akzeptieren, bevor Sie mehrere Originale bestellen.
Erbschein und Nachlass einordnen
Der Erbschein wird je nach Kanton von unterschiedlichen Behörden ausgestellt. Er kann erforderlich sein, um über Konten oder andere Nachlasswerte zu verfügen. Liegt ein Testament oder Erbvertrag vor, kann der Erbschein erst nach der offiziellen Eröffnung beantragt werden. Die Behörde verlangt unter anderem Nachweise zum Todesfall, zur Erbberechtigung und dazu, dass die Erbschaft nicht ausgeschlagen wurde.
Selbst einfache Abklärungen können mehrere Wochen dauern. Die Kosten hängen vom Fall und Arbeitsaufwand ab und können deutlich über den Gebühren einer einzelnen Zivilstandsurkunde liegen. ch.ch führt kantonsweise zur zuständigen Stelle; dieses Portal beurteilt keine Erbansprüche.
Eine Arbeitsliste für die nächsten Tage und Wochen
Nicht jeder Punkt ist am ersten Tag fällig. Markieren Sie, wer eine Meldung bereits übernommen hat, welche Frist besteht und welches Dokument wirklich verlangt wird.
- Gemeinde, Bestattungsstelle und gewünschten Ablauf der Bestattung klären
- Arbeitgeber beziehungsweise Ausgleichskasse informieren
- Banken und Versicherungen nach ihrem konkreten Nachweis fragen
- Mietverhältnis, Energie, Telekommunikation und Abonnemente später ordnen
- Nachlassbehörde und allfälliges Testament oder Erbvertrag separat klären
- Bei Auslandbezug Schweizer Vertretung oder kantonale Aufsicht kontaktieren
Gemeinde, Bestattungsamt oder ein beauftragtes Bestattungsunternehmen können erklären, welche Meldungen bereits erfolgt sind. Bei Unsicherheit über den Nachlass ist eine unabhängige juristische Beratung geeigneter als ein Versicherungsportal.
Todesfall oder Dokumente im Ausland
Tritt der Todesfall im Ausland ein oder muss eine Schweizer Todesurkunde im Ausland verwendet werden, kommen zusätzliche Zuständigkeiten hinzu. Die Schweizer Vertretung informiert bei Schweizer Bezug über die Eintragung in der Schweiz. Die ausländische empfangende Behörde entscheidet, ob sie Apostille, Beglaubigung oder Übersetzung verlangt.
Typische Fehler vermeiden
- Davon ausgehen, alle Meldungen selbst und sofort erledigen zu müssen
- Todesurkunde, ärztliche Bescheinigung und Erbschein gleichsetzen
- Mehrere Originale bestellen, ohne den Bedarf der Empfänger zu klären
- Den Erbschein beim Zivilstandsamt statt bei der kantonal zuständigen Stelle suchen
- Sensible Unterlagen über private oder nicht bestätigte Kanäle senden
Klar beantwortet
Häufige Fragen
Wer meldet einen Todesfall in der Schweiz?
Das hängt vom Sterbeort ab. In Spital oder Heim werden medizinische Feststellung und Meldungen üblicherweise durch die Institution organisiert. Zu Hause erklärt die Gemeinde oder der lokale Bestattungsdienst den Ablauf nach der ärztlichen Feststellung.
Welches Zivilstandsamt stellt die Todesurkunde aus?
Das Zivilstandsamt, das den Todesfall beurkundet hat. Bei einem Todesfall in der Schweiz ist der Sterbeort der richtige Ausgangspunkt.
Ist die Todesurkunde dasselbe wie der Erbschein?
Nein. Die Todesurkunde bestätigt den Todesfall. Der Erbschein weist aus, wer erbberechtigt ist, und wird je nach Kanton von einer anderen Behörde ausgestellt.
Muss ich sofort mehrere Todesurkunden bestellen?
Nein. Fragen Sie zuerst Gemeinde oder Bestattungsdienst, was bereits organisiert wurde, und die empfangenden Stellen, ob sie Original, Kopie oder einen anderen Nachweis benötigen.
Wo beantrage ich den Erbschein?
Die zuständige Stelle unterscheidet sich nach Kanton. ch.ch führt für jeden Kanton zum jeweiligen Bestellweg. Ein Testament oder Erbvertrag muss gegebenenfalls zuerst offiziell eröffnet werden.
Was gilt bei einem Todesfall im Ausland?
Bei Schweizer Bezug wenden Sie sich an die zuständige Schweizer Vertretung oder kantonale Aufsichtsbehörde. Sie nennt die für die Eintragung in der Schweiz erforderlichen ausländischen Dokumente.
Nachvollziehbar
Offizielle Quellen
Redaktionell geprüft am . Verbindlich bleiben die Auskunft und der Bestellweg der zuständigen Behörde.
- Bundesamt für Justiz: Bestellung von Zivilstandsdokumenten Zuständigkeit für die Todesurkunde
- ch.ch: Erbschein Kantonale Zuständigkeit, Voraussetzungen und Kosten
- Bundesamt für Justiz: Zivilstandsbehörden Zivilstandsämter und kantonale Aufsicht
- EDA: Schweizer Vertretungen im Ausland Kontakt bei einem Todesfall im Ausland