Die Zuordnung von Gemeinden zu Zivilstandskreisen wird nicht redaktionell geraten. Sie entsteht aus zwei offiziellen, versioniert gespeicherten Datensätzen und einem deterministischen Import.
Primärquellen
Der Zuständigkeitsexport des Bundesamts für Justiz liefert die Zuordnung der Gemeinden zu Zivilstandskreisen sowie die im Export enthaltenen Kontaktangaben. Das amtliche Gemeindeverzeichnis des Bundesamts für Statistik bestimmt, welche politischen Gemeinden am Stichtag aktiv sind und unter welcher BFS-Nummer sie geführt werden. Beide Datensätze erfüllen verschiedene Aufgaben und werden deshalb nicht gegeneinander ausgetauscht.
So wird zugeordnet
- Es werden nur am Stichtag aktive politische Gemeinden aus dem BFS-Verzeichnis übernommen.
- Gemeindename und Kanton müssen mit einem Eintrag im BJ-Export übereinstimmen.
- Es gibt keine automatische unscharfe Zuordnung bei ähnlichen Namen.
- Doppelte oder historische Einträge werden in einem separaten Bericht ausgewiesen.
- Jeder Import wird auf fehlende Gemeinden, doppelte Slugs und verwaiste Ämter geprüft.
Welche Felder wir anzeigen
Eine Gemeinde erhält ihren Namen, Kanton und die amtliche BFS-Nummer aus dem Gemeindeverzeichnis. Der zugeordnete Zivilstandskreis, seine Anschrift und die im Export verfügbaren Kontaktangaben stammen aus dem BJ-Datensatz. Aus diesen Angaben erzeugt der Import stabile interne Kennungen und lesbare URLs. Solche technischen Kennungen sind keine amtlichen Identifikatoren.
Angaben wie Öffnungszeiten, Online-Formulare, Zeremonielokale oder lokale Bearbeitungsfristen werden nicht aus freien Webquellen ergänzt. Sie erscheinen erst nach manueller Prüfung auf einer offiziellen kantonalen oder kommunalen Seite und mit dokumentiertem Prüfdatum.
Qualitätssicherung vor jeder Veröffentlichung
- Die Zahl aktiver Gemeinden wird gegen den Stichtag des BFS-Verzeichnisses geprüft.
- Jede aktive Gemeinde muss genau einem Zivilstandskreis zugeordnet sein.
- Doppelte Slugs, verwaiste Ämter und unbekannte Kantonskürzel stoppen den Build.
- Manuelle Behördenlinks dürfen nur aus der versionierten Override-Datei stammen.
- Stichproben prüfen Darstellung, Disclaimer, Quellenlink und Indexierungsstatus.
Aktueller Status
Alle aktiven Gemeinden sind einem Eintrag aus dem Bundesexport zugeordnet.
Die 127 kanonischen Amtsseiten sind mit Quelle und Datenstand indexierbar,
weil ihre Kerndaten unmittelbar aus diesem offiziellen Datensatz stammen.
Davon ist aktuell
1 Amt
zusätzlich auf einer direkten kommunalen Seite geprüft. Die
1'993 reinen Gemeinde-Zuordnungsseiten
bleiben zunächst auf noindex.
Sie werden erst einzeln freigegeben, wenn ein zusätzlicher lokaler Prüf- und
Nutzwert über die reine Zuordnung hinaus vorhanden ist.
Aktualisierung und Korrekturen
Vor einem neuen Datenstand werden beide amtlichen Exporte gespeichert, versioniert und erneut vollständig importiert. Änderungen werden nicht direkt in erzeugten Seiten korrigiert, weil sie beim nächsten Import verloren gingen. Eine fachliche Korrektur erfolgt entweder an der Primärquelle oder, bei einem bestätigten direkten Behördenlink, in der dafür vorgesehenen manuellen Ergänzungsdatei.
Einen vermuteten Fehler können Sie mit Gemeindenamen, angezeigtem Amt und dem offiziellen Gegenbeleg melden. Bitte senden Sie keine Urkunden, Ausweiskopien, Diagnosen oder andere persönliche Unterlagen. Für Ihren laufenden Fall wenden Sie sich direkt an die Behörde; eine Datenkorrektur ersetzt keine amtliche Auskunft.
Was noch nicht im Datensatz steckt
Öffnungszeiten, lokale Zeremonieorte, Bearbeitungszeiten und konkrete Bestellformulare werden erst ergänzt, wenn sie auf einer offiziellen Seite geprüft und mit Prüfdatum gespeichert werden können.
Klar beantwortet
Fragen zu Daten und Qualität
Sind die Einträge auf zivilstandesamt.ch amtlich?
Nein. Das Verzeichnis ist ein privates Informationsangebot. Die zugrunde liegenden Zuordnungen stammen aus amtlichen Bundesdaten; verbindlich bleiben dennoch die veröffentlichten Angaben der zuständigen Behörde.
Welche Detailseiten dürfen Suchmaschinen indexieren?
Die 127 kanonischen Amtsseiten dürfen indexiert werden, weil Amt, Anschrift, Kontakt und Gemeindezuordnung direkt aus dem offiziellen Zuständigkeitsexport des Bundes stammen. Davon sind aktuell 1 zusätzlich auf einer direkten kommunalen Seite geprüft. Die 1993 reinen Gemeinde-Zuordnungsseiten bleiben auf noindex, solange kein zusätzlicher lokaler Prüf- und Nutzwert vorliegt.
Wie werden Gemeindefusionen und Namensänderungen behandelt?
Für die aktive Suche werden Gemeinden aus dem amtlichen Gemeindeverzeichnis am jeweiligen Stichtag verwendet. Historische Namen dienen nicht automatisch als aktuelle Zuständigkeit; Mutationen werden im Importbericht sichtbar gemacht.
Wie kann ich einen Fehler melden?
Senden Sie den betroffenen Gemeindenamen, den angezeigten Zivilstandskreis und einen Link zur offiziellen Korrekturquelle. Bitte übermitteln Sie dabei keine persönlichen Zivilstandsdokumente oder Ausweiskopien.
Nachvollziehbar
Offizielle Quellen
Redaktionell geprüft am . Verbindlich bleiben die Auskunft und der Bestellweg der zuständigen Behörde.
- Bundesamt für Justiz: Zuständigkeitsexport Zivilstandswesen Gemeinden, Zivilstandskreise und Kontaktangaben
- Bundesamt für Statistik: Amtliches Gemeindeverzeichnis Aktive Gemeinden, BFS-Nummern und historische Mutationen
- Bundesamt für Justiz: Zuständigkeiten und Behörden Offizielle Einstiegsseite zu Zivilstandsbehörden