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Todesurkunde in der Schweiz bestellen

Eine Todesurkunde weist einen beurkundeten Todesfall nach. Bevor Sie bestellen, sollte geklärt sein, ob Bestattungsdienst, Gemeinde oder eine andere Stelle bereits Exemplare organisiert hat.

Redaktionell geprüft anhand offizieller Quellen

Direkte Antwort

Kurz erklärt

Die Todesurkunde bestellen Sie beim Zivilstandsamt, das den Todesfall beurkundet hat. Ausgangspunkt ist der Sterbeort. Die Todesurkunde bestätigt den Todesfall; sie weist nicht nach, wer erbberechtigt ist. Dafür kann später ein Erbschein der kantonal zuständigen Nachlassbehörde nötig sein.

  • Zuständig ist das Zivilstandsamt, das den Todesfall beurkundet hat.
  • Todesurkunde und Erbschein sind unterschiedliche Dokumente.
  • Zuerst prüfen, welche Meldungen und Bestellungen bereits erfolgt sind.
Zuständigkeit
Zivilstandsamt des beurkundeten Sterbeorts
Nicht dasselbe
Der Erbschein wird je nach Kanton von einer anderen Behörde ausgestellt
Vor Bestellung
Bestattungsdienst oder Gemeinde nach vorhandenen Unterlagen fragen
Schutz
Persönliche Dokumente nur über den amtlichen Weg senden
Aus offizieller Quelle importiert Stand 14.08.2026 Quelle: Bundesamt für Justiz

Was ist dieses Dokument?

Die Todesurkunde ist der amtliche Nachweis eines beurkundeten Todesfalls. Sie enthält die dafür vorgesehenen Personenstandsdaten. Ein Erbschein beantwortet hingegen die erbrechtliche Frage, wer über den Nachlass verfügen darf. Auch eine ärztliche Todesbescheinigung erfüllt eine andere Funktion als die spätere Zivilstandsurkunde.

Wofür wird es verwendet?

Eine Todesurkunde kann von Nachlassbehörden, Versicherungen, Banken, ausländischen Behörden oder anderen Stellen verlangt werden. Nicht jede Stelle benötigt ein eigenes Original, und manche Meldungen werden bereits durch Gemeinde, Spital, Heim oder Bestattungsdienst ausgelöst. Fragen Sie deshalb zuerst, was bereits vorliegt.

  • Nachweis des Todesfalls gegenüber einer ausdrücklich anfordernden Stelle
  • Unterlage für ein Nachlassverfahren oder den Antrag auf einen Erbschein
  • Registrierung eines Schweizer Todesfalls bei einer ausländischen Behörde
  • Abwicklung von Verträgen, Konten oder Versicherungsleistungen nach Vorgabe des Empfängers

Welches Zivilstandsamt ist zuständig?

Für die Zivilstandsurkunde ist das Amt zuständig, das den Todesfall beurkundet hat. Bei einem Todesfall in der Schweiz führt die Suche nach dem Sterbeort zum heutigen Zivilstandskreis. Der Erbschein wird dagegen kantonal unterschiedlich ausgestellt und ist nicht beim Zivilstandsamt zu bestellen, sofern das kantonale Verfahren keine andere Zuständigkeit vorsieht.

Über die Gemeindesuche gelangen Sie zum heutigen Zivilstandskreis. Alternativ können Sie alle Einträge im Verzeichnis der Schweizer Zivilstandsämter öffnen.

Vor der Bestellung

Bestellen Sie nicht gleichzeitig mehrere Dokumenttypen auf Verdacht. Lassen Sie sich von der empfangenden Stelle sagen, ob sie eine Todesurkunde, einen Erbschein oder einen anderen Registerauszug benötigt.

Schritt für Schritt zur richtigen Bestellung

Bereits veranlasste Schritte klären

Fragen Sie Spital, Heim, Gemeinde oder Bestattungsdienst, welche Meldungen erfolgt sind und ob bereits Todesurkunden bestellt oder weitergeleitet wurden.

Sterbeort und zuständiges Amt bestimmen

Suchen Sie die Gemeinde des Sterbeorts. Bei früheren Ereignissen oder Gemeindefusionen ist der heutige Zivilstandskreis zuständig.

Bedarf und Anzahl bestätigen

Fragen Sie Banken, Versicherungen oder Behörden, ob sie eine Kopie, ein Original oder einen anderen Nachweis akzeptieren. Das verhindert unnötige Mehrfachbestellungen.

Amtlichen Bestellweg nutzen

Übermitteln Sie Identitäts- und Berechtigungsnachweise ausschliesslich über den vom Zivilstandsamt bestätigten Kanal.

Nachlassdokumente getrennt angehen

Klären Sie den Erbschein erst bei der dafür zuständigen kantonalen Stelle. Das Verfahren kann Testament, Erbvertrag und weitere Nachweise voraussetzen.

Was Sie für die Anfrage bereithalten sollten

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Sterbedatum der verstorbenen Person
  • Sterbeort und gegebenenfalls letzter Wohnort
  • Verwendungszweck und benötigte Anzahl
  • Eigener Identitäts- und Berechtigungsnachweis nach Vorgabe des Amts
  • Anforderungen für eine Verwendung ausserhalb der Schweiz

Gebühren und Bearbeitungszeit

Die Gebühr für eine Zivilstandsurkunde richtet sich nach der eidgenössischen Gebührenverordnung; Versand und Zusatzleistungen können hinzukommen. Ein Erbschein ist ein separates kantonales Verfahren und kann je nach Abklärungsaufwand deutlich höhere Kosten verursachen.

Die Bearbeitungszeit hängt von Registerstand, Bestellweg, Versand und zusätzlichen Abklärungen ab. Planen Sie bei einer Verwendung im Ausland genügend Reserve für Beglaubigung und Übersetzung ein.

Papier oder elektronische Urkunde?

Auch Todesurkunden können von technisch eingerichteten Zivilstandsämtern elektronisch signiert ausgestellt werden. Klären Sie, ob die empfangende Stelle dieses Format akzeptiert. Drucken Sie die Datei nicht als vermeintliches Original aus, weil die elektronische Prüfbarkeit am Originaldokument hängt.

Verwendung im Ausland

Bei einem Todesfall im Ausland und Schweizer Bezug führt der Weg häufig über die zuständige Schweizer Vertretung oder kantonale Aufsichtsbehörde. Für eine Schweizer Todesurkunde, die im Ausland verwendet werden soll, bestimmt die empfangende ausländische Behörde, ob Apostille, Beglaubigung oder Übersetzung nötig sind.

Häufige Fehler vermeiden

  • Todesurkunde und Erbschein verwechseln
  • Bestellen, bevor Gemeinde oder Bestattungsdienst nach vorhandenen Unterlagen gefragt wurde
  • Beim letzten Wohnort statt beim beurkundenden Amt des Sterbeorts bestellen
  • Mehrere Originale ohne bestätigten Bedarf kaufen
  • Sensible Unterlagen über einen privaten oder unbestätigten Kanal senden

Klar beantwortet

Häufige Fragen

Wo erhalte ich eine Todesurkunde?

Beim Zivilstandsamt, das den Todesfall beurkundet hat. Bei einem Todesfall in der Schweiz ist der Sterbeort der richtige Ausgangspunkt.

Ist die Todesurkunde dasselbe wie der Erbschein?

Nein. Die Todesurkunde bestätigt den Todesfall. Der Erbschein weist aus, wer erbberechtigt ist, und wird je nach Kanton von einer anderen Behörde ausgestellt.

Wer darf eine Todesurkunde bestellen?

Das Zivilstandsamt prüft Identität und Berechtigung anhand des konkreten Gesuchs. Nutzen Sie den offiziellen Bestellweg und reichen Sie nur die dort verlangten Nachweise ein.

Brauche ich mehrere Originale?

Nicht automatisch. Fragen Sie jede empfangende Stelle, ob ein Original, eine Kopie oder ein anderer Nachweis genügt und ob bereits eine Urkunde weitergeleitet wurde.

Kann eine Todesurkunde elektronisch ausgestellt werden?

Ja, sofern das zuständige Amt technisch dafür eingerichtet ist. Das elektronische Original ist rechtswirksam; die empfangende Stelle muss die Signatur prüfen können.

Was gilt bei einem Todesfall im Ausland?

Bei Schweizer Bezug wenden Sie sich an die zuständige Schweizer Vertretung oder kantonale Zivilstandsaufsicht. Diese nennt die für die Eintragung in der Schweiz erforderlichen ausländischen Originale.

Nachvollziehbar

Offizielle Quellen

Redaktionell geprüft am . Verbindlich bleiben die Auskunft und der Bestellweg der zuständigen Behörde.