Dokumente verstehen
Geburtsurkunde in der Schweiz bestellen
Die Geburtsurkunde bestätigt eine beurkundete Geburt. Entscheidend ist der Geburtsort, nicht der heutige Wohnort der betroffenen Person.
Direkte Antwort
Kurz erklärt
Eine Schweizer Geburtsurkunde bestellen Sie beim Zivilstandsamt, das die Geburt beurkundet hat. Suchen Sie deshalb nach der Gemeinde des Geburtsorts. Klären Sie vor der Bestellung, ob der Empfänger eine aktuelle Papierurkunde, eine elektronische Urkunde, eine Apostille oder eine Übersetzung verlangt.
- Zuständig ist grundsätzlich das Zivilstandsamt am Geburtsort.
- Die heutige Wohn- oder Heimatgemeinde ist für diese Ereignisurkunde nicht ausschlaggebend.
- Für eine Verwendung im Ausland zuerst Form und Beglaubigung bestätigen lassen.
- Zuständigkeit
- Zivilstandsamt am Geburtsort
- Gebühr
- CHF 30 plus Versand gemäss ch.ch, Stand 14.08.2026
- Form
- Papier oder je nach Amt elektronisch
- Ausland
- Apostille und Übersetzung nur nach Vorgabe des Empfängers
Was ist dieses Dokument?
Die Geburtsurkunde ist ein amtlicher Auszug zu einer konkreten Geburt. Sie weist die im Personenstandsregister geführten Angaben dieses Ereignisses nach. Sie ist damit etwas anderes als ein Personenstandsausweis, der den aktuellen Personenstand einer Person abbildet, oder ein Familienausweis, der Angaben zum Bestand einer Familie enthält.
Wofür wird es verwendet?
Benötigt wird sie beispielsweise, wenn eine ausländische Behörde, ein Gericht, eine Botschaft, ein Konsulat oder eine andere Stelle ausdrücklich den amtlichen Nachweis einer Geburt verlangt. Für rein schweizerische Verwaltungsverfahren können Behörden Registerdaten teilweise direkt abrufen; bestellen Sie deshalb nicht vorsorglich mehrere Exemplare.
- Registrierung einer in der Schweiz erfolgten Geburt bei einer ausländischen Behörde
- Pass-, Bürgerrechts-, Familien- oder Gerichtsverfahren, wenn die empfangende Stelle sie verlangt
- Nachweis der Abstammungs- oder Geburtsangaben in einem internationalen Verfahren
- Ersatz einer verlorenen Urkunde, sofern weiterhin genau dieses Dokument benötigt wird
Welches Zivilstandsamt ist zuständig?
Für Urkunden zu einem in der Schweiz eingetretenen Zivilstandsereignis verweist das Bundesamt für Justiz an das Amt, das dieses Ereignis beurkundet hat. Bei einer Geburtsurkunde ist das der Zivilstandskreis des Geburtsorts. Wurde die Person im Ausland geboren, ist eine ausländische Geburtsurkunde beziehungsweise die Eintragung des ausländischen Ereignisses zu klären; eine Schweizer Gemeinde stellt nicht einfach eine neue schweizerische Geburtsurkunde für das ausländische Ereignis aus.
Über die Gemeindesuche gelangen Sie zum heutigen Zivilstandskreis. Alternativ können Sie alle Einträge im Verzeichnis der Schweizer Zivilstandsämter öffnen.
Fragen Sie die empfangende Stelle nach Dokumentname, zulässigem Ausstellungsalter, Sprache und Beglaubigung. Eine vorsorglich bestellte Urkunde kann für den vorgesehenen Zweck die falsche Form haben.
Schritt für Schritt zur richtigen Bestellung
Geburtsort und Ereignis bestimmen
Notieren Sie den genauen schweizerischen Geburtsort und das Geburtsdatum. Bei Gemeindefusionen oder geänderten Zivilstandskreisen führt die heutige Zuständigkeitssuche zum aktuell verantwortlichen Amt.
Anforderung des Empfängers einholen
Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, ob eine Geburtsurkunde genügt oder ob zusätzlich Apostille, Übersetzung, aktuelles Ausstellungsdatum oder mehrere Originale verlangt werden.
Zuständiges Amt öffnen
Suchen Sie den Geburtsort in unserem Verzeichnis und wechseln Sie von dort zum amtlich bestätigten Kontakt- oder Bestellweg. Senden Sie Ausweiskopien nur über diesen offiziellen Kanal.
Form auswählen und Angaben prüfen
Klären Sie Papier oder elektronische Ausfertigung, Versandadresse und die vom Amt verlangten Identitäts- beziehungsweise Berechtigungsnachweise.
Urkunde vor Weitergabe kontrollieren
Prüfen Sie Namen, Daten und Schreibweise. Drucken Sie eine elektronisch signierte Urkunde nicht als vermeintliches Original aus, weil dadurch ihre elektronischen Sicherheitsmerkmale verloren gehen.
Was Sie für die Anfrage bereithalten sollten
- Geburtsort und Geburtsdatum der betroffenen Person
- Vollständiger amtlicher Name, gegebenenfalls auch frühere Schreibweisen
- Eigene Kontakt- und Versandangaben für den offiziellen Bestellweg
- Nachweis der Identität und gegebenenfalls der Berechtigung nach Vorgabe des Amts
- Verwendungszweck, Zielland und verlangte Form der Urkunde
Gebühren und Bearbeitungszeit
ch.ch nennt für die Geburtsurkunde CHF 30 zuzüglich Versandkosten. Zusätzliche Aufwände, weitere Exemplare, Beglaubigungen, Apostillen oder Übersetzungen können separat kosten. Verbindlich ist die Kostenangabe des ausstellenden Amts zum Zeitpunkt der Bestellung.
Die Bearbeitungszeit hängt von Registerstand, Bestellweg, Versand und zusätzlichen Abklärungen ab. Planen Sie bei einer Verwendung im Ausland genügend Reserve für Beglaubigung und Übersetzung ein.
Papier oder elektronische Urkunde?
Alle Schweizer Zivilstandsämter dürfen elektronische Zivilstandsurkunden ausstellen, sofern sie technisch dazu in der Lage sind. Eine korrekt elektronisch signierte Urkunde hat denselben Rechtswert wie die Papierurkunde. Ob der Empfänger elektronische Dokumente annimmt, müssen Sie trotzdem vorher klären. Der Ausdruck einer elektronischen Urkunde ersetzt die prüfbare elektronische Originaldatei nicht.
Verwendung im Ausland
Für die Verwendung im Ausland entscheidet die ausländische empfangende Behörde, welche Form akzeptiert wird. Je nach Staat und Verfahren kann eine Apostille, eine andere Beglaubigung oder eine Übersetzung nötig sein. Lassen Sie diese Anforderungen bestätigen, bevor Sie Zusatzleistungen bestellen. Bei einer Geburt im Ausland ist die Schweizer Vertretung beziehungsweise die zuständige kantonale Aufsichtsbehörde der richtige Ausgangspunkt für die Eintragung in der Schweiz.
Häufige Fehler vermeiden
- Beim heutigen Wohnort statt beim Geburtsort bestellen
- Geburtsurkunde mit Personenstandsausweis oder Familienausweis verwechseln
- Apostille und Übersetzung ohne bestätigte Anforderung beauftragen
- Eine elektronisch signierte Urkunde ausdrucken und den Ausdruck als Original verwenden
- Persönliche Dokumente an ein privates Verzeichnis statt an den offiziellen Bestellweg senden
Klar beantwortet
Häufige Fragen
Welches Zivilstandsamt stellt die Geburtsurkunde aus?
Das Zivilstandsamt, das die Geburt beurkundet hat. Bei einer Geburt in der Schweiz suchen Sie deshalb nach dem Geburtsort, nicht nach dem heutigen Wohnort.
Was kostet eine Geburtsurkunde in der Schweiz?
ch.ch nennt CHF 30 zuzüglich Versandkosten. Apostille, Übersetzung oder besondere Zusatzleistungen können weitere Gebühren verursachen.
Kann ich eine Geburtsurkunde online bestellen?
Viele Ämter bieten Online- oder elektronische Bestellwege an, aber nicht alle auf dieselbe Weise. Nutzen Sie nur den auf der offiziellen Amtsseite bestätigten Bestellweg.
Brauche ich eine neue oder aktuelle Geburtsurkunde?
Das bestimmt die Stelle, die das Dokument verlangt. Fragen Sie nach einem maximal akzeptierten Ausstellungsalter, bevor Sie bestellen.
Ist eine elektronische Geburtsurkunde gültig?
Ja, eine korrekt elektronisch signierte Zivilstandsurkunde hat denselben Rechtswert wie die Papierurkunde. Die empfangende Stelle muss das Format jedoch verarbeiten können.
Wo bestelle ich die Urkunde bei einer Geburt im Ausland?
Zuerst bei der ausländischen Ausstellungsbehörde. Geht es um die Eintragung des Ereignisses in der Schweiz, wenden Sie sich an die zuständige Schweizer Vertretung oder kantonale Zivilstandsaufsicht.
Nachvollziehbar
Offizielle Quellen
Redaktionell geprüft am . Verbindlich bleiben die Auskunft und der Bestellweg der zuständigen Behörde.
- Bundesamt für Justiz: Bestellung von Zivilstandsdokumenten Zuständigkeit für Ereignisurkunden
- ch.ch: Geburt eines Kindes melden Geburtsmeldung, Gebühr und Geburtsurkunde
- Bundesamt für Justiz: Elektronische Zivilstandsurkunden Rechtswert und technische Form
- Bundesamt für Justiz: Formulare Aktuelles Muster der Geburtsurkunde